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EU-Kommission baut Bürokratie ab

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Üblicherweise wird die EU für zu viel Bürokratie gescholten. In Sachen Vergabeverfahren ist das Gegenteil der Fall, die EU-Kommission will Unternehmen und Behörden das Leben gewaltig erleichtern.

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„Die EU macht die Vergabe öffentlicher Aufträge auf elektronischem Wege möglich“, weist Rechtsanwältin Ute Jasper von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek auf die jüngste Initiative aus Brüssel hin. Die ist auch bitter nötig: „Das Zusammenstellen der zahlreichen Formulare ist manchmal aufwendiger als der eigentliche Auftrag“, weiß die Vergaberechtsexpertin, die seit Jahrzehnten bundesweit in Vergabeverfahren berät.

„e-Beschaffung“ bezeichnet die Nutzung elektronischer Hilfsmittel durch Behörden und andere Organisationen des öffentlichen Sektors bei der Kommunikation und der Geschäftsabwicklung im Rahmen der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen oder der Ausschreibung öffentlicher Arbeiten, so die trockene Definition. „Vergabeverfahren sind zu zeitraubend und umständlich. Die Initiative der EU-Kommission zeigt, dass es auch einfacher geht“, lobt Jasper auch die neue EU-Datenbank e-CERTIS. Mit dieser können Unternehmen und Auftraggeber schnell per Internet herausfinden, welche Unterlagen für EU-Vergaben erforderlich sind.

Die e-Beschaffung ist Teil einer umfassenden Initiative, die staatliche Stellen dazu bewegen soll, das Internet noch mehr zu nutzen. Dazu hat die EU-Kommission am 18.10.10 eine Konsulation in Form eines Grünbuches gestartet. Bis zum 31.1.11 besteht für alle Betroffenen die Möglichkeit, zu den Vorschlägen in dem Grünbuch Stellung zu nehmen. Ziel des Grünbuches ist es, Stellungnahmen zu erhalten, wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, das Potenzial der e-Beschaffung zur Vereinfachung und Verbesserung des öffentlichen Auftragswesens voll auszuschöpfen, den Übergang zur Online-Abwicklung durch die richtige Kombination rechtlicher Anreize und Instrumente zu beschleunigen und Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten die Beteiligung an Online-Beschaffungsverfahren zu ermöglichen. Hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge geht die Kommission davon aus, dass die Technologie zur Durchführung elektronischer Beschaffung nun einsatzbereit ist und erhofft sich dadurch deutlich schnellere und effizientere Auftragsvergaben.

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