So stärke sie den Binnenmarkt, da sie u. a. Wettbewerbsverzerrungen, die durch unterschiedliche nationale Regelungen entstehen, entgegenwirke. Außerdem sorge eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer für mehr Effizienz, da sie glücksspielartigen Handel unattraktiver mache und stattdessen „solidere Aktivitäten“ zur Unterstützung der Realwirtschaft befördere.

Der Ratsbeschluss für eine Verstärkte Zusammenarbeit muss mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen werden und braucht zudem die Zustimmung des Parlaments. Eigenen Angaben zufolge will die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag zur Erörterung und Verabschiedung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten noch in diesem Jahr vorlegen. Bei den Staaten, die eine Finanztransaktionssteuer einführen wollen, handelt es sich um Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Spanien. Damit ist die vertraglich festgelegte Mindestteilnehmerzahl von neun Mitgliedstaaten für eine Verstärkte Zusammenarbeit erreicht.