Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine von der Kommission abgelehnte Fusion des britischen Reiseunternehmens MyTravel mit dem Wettbewerber First Choice. MyTravel klagte daraufhin vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG), das das Fusionsverbot für nichtig erklärte. Eine von der Kommission eingesetzte Arbeitsgruppe verfasste einen Bericht zu den Auswirkungen des Urteils, zu dem auch MyTravel Zugang verlangte, was die Kommission jedoch mit der Begründung verweigerte, dass durch eine Verbreitung der Entscheidungsprozess sowie der Schutz der Rechtsberatung beeinträchtigt würde. Dagegen reichte MyTravel Klage vor dem EuG ein, die jedoch abgewiesen wurde. Der EuGH erklärte die von der Kommission vorgebrachte Begründung nun für unzureichend und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das EuG zurück.