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EU-Kommission genehmigt Beihilfen für energieintensive Industrie

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Gute Nachrichten für die energieintensiven Industrieunternehmen: Die EU-Kommission erklärte die deutschen Beihilfen zum Ausgleich für Belastungen aus dem Emissionshandel am 17.7.13 für rechtens. Laut Kommission entsprechen die deutschen Regelungen den EU-rechtlichen Vorgaben.

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Zum Hintergrund: Energieerzeuger müssen in Europa Rechte zum Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 vorweisen (sogenannter Emissionshandel). Die Unternehmen reichen diese Kosten an ihre Abnehmer weiter – für Aluminiumhütten und andere energieintensiven Unternehmen bedeutet der Emissionshandel deshalb eine besondere Belastung, die mit den Beihilfen abgemildert werden soll. Damit die Firmen dennoch einen Anreiz zum Energiesparen haben, bekommen sie nur einen Teil der Kosten erstattet. Zudem erhalten sie jedes Jahr weniger Geld. In Deutschland fließen ab dem kommenden Jahr Beihilfezahlungen, rückwirkend für 2013.

Von der Entscheidung der EU-Kommission dagegen unberührt ist die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Ökostrom-Umlage. Diese Regelung wird aktuell noch in Brüssel diskutiert, erste Ergebnisse sind aber erst im Herbst zu erwarten.

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