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EU-Kommission klagt wegen ungleicher Besteuerung von Pensionseinrichtungen

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Wegen ungleicher Besteuerung von in- und ausländischen Pensionseinrichtungen hat die Europäische Kommission Deutschland am 4.6.10 beim Europäischen Gerichtshof geklagt.

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Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen an deutsche Pensionskassen unterliegen in Deutschland einer ermäßigten Quellensteuer, teilweise wird die Quellensteuer den Pensionskassen rückerstattet. Anderen vergleichbaren Einrichtungen mit Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum würden jedoch diese ermäßigten Sätze oder Erstattungen nicht gewährt, kritisiert die Kommission. Würden Dividenden- oder Zinszahlungen an ausländische Pensionsfonds in einem Mitgliedstaat höher besteuert, so könne dies die Fonds davon abhalten, in Unternehmen dieses Staates zu investieren, stellt die Kommission fest. Die höhere Besteuerung ausländischer Pensionsfonds könne so eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellen. Für diese Beschränkungen sieht die Kommission keine Rechtfertigung.

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