Wie die Kommission am 30.11.10 mitteilte, erfolgt die Einleitung des Verfahrens nach Beschwerden von Anbietern von Suchdiensten über die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnissen von Google, zusammen mit der möglicherweise bevorzugten Platzierung von Googles eigenen Diensten. Die Einleitung des Verfahrens bedeute nicht, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung nachweisen kann, sondern nur, dass sie der eingehenden Untersuchung des Falles Vorrang einräume.