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EU-Kommission regelt Leerverkäufe neu

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Die EU-Kommission macht Nägel mit Köpfen bei der Neuregelung der umstrittenen Leerverkäufe. Am 29. Juni legte sie detaillierte Regelungen vor: Ab dem 1. November sind sämtliche ungedeckten Leerverkäufe von Aktien, Wertpapieren und öffentlichen Schuldverschreibungen innerhalb der EU verboten, Meldepflichten werden verschärft.

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Außerdem ermächtigt die EU-Leerverkaufsverordnung sowohl die nationalen Aufsichtsbehörden als auch die Europäische Aufsichtsbehörde ESMA weitere präventive Maßnahmen zu ergreifen, um in Ausnahmesituationen die Märkte zu stabilisieren.

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