Die Kommission ist darüber besorgt, dass zwei Bundesländer bislang nicht für alle Einrichtungen, die den einschlägigen Bestimmungen unterliegen, zuständige Aufsichtsbehörden benannt haben und Deutschland folglich dem Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung nicht vorbeuge. Die Aufforderung der Kommission erfolgte in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Übermittelt Deutschland binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.