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EU-Kommission setzt Deutschland Frist für Vorratsdatenspeicherung

„ Die Bundesrepublik Deutschland muss die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nun bald umsetzen. Hierfür hat die Europäische Kommission ihr eine Frist von zwei Monaten gesetzt. Gleiches gilt für Rumänien. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben,

Die Bundesrepublik Deutschland muss die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nun bald umsetzen. Hierfür hat die Europäische Kommission ihr eine Frist von zwei Monaten gesetzt. Gleiches gilt für Rumänien. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über einen neuen Anlauf für eine Regelung unterrichtet hätten.

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die Kommission befürchtet, dass die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben könnte, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und letztlich zu verfolgen.

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