So möchte die Kommission u. a. klären, wie die grenzübergreifende Mobilität von Unternehmen innerhalb Europas erleichtert werden kann. Auch eine Vereinfachung der bisherigen Regelungen steht im Raum, etwa durch eine Zusammenfassung der vorhandenen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien in einem Rechtsakt. Unklarheit besteht zudem in der Frage, ob die Eigenkapitalanforderungen an Unternehmen überarbeitet werden sollen. Die Konsultation läuft noch bis zum 14.5.12.