Sie hat dazu eine „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) vorgeschlagen. Ziel sei es, den Verwaltungsaufwand, die Befolgungskosten und die Rechtsunsicherheit, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, weil sie ihre zu versteuernden Gewinne nach den Vorschriften von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen Systemen berechnen müssten, erheblich zu senken, erklärte der für Steuern zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta am 16.3.11.