EU-Patent vor dem Durchbruch?
Nach Bot muss Prüfungsmaßstab sein, ob der Rat bei dem Beschluss, das EU-Patent im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit zu realisieren, evident fehlerhaft oder ermessensmissbräuchlich gehandelt hat. Dies verneint er. Insbesondere falle die Schaffung eines einheitlichen Patents nicht schon deshalb in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, weil es sich irgendwie auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirke. Darüber hinaus sei nicht erkennbar, dass der Rat nicht sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte untersucht habe; vielmehr habe er den Grundsatz der „ultima ratio“ gewahrt: Es sei nach jahrelangen fruchtlosen Diskussionen nicht möglich gewesen, Einstimmigkeit zu erzielen. Ferner stellt Bot klar, dass der Beschluss zur Verstärkten Zusammenarbeit lediglich den verfahrensrechtlichen Rahmen definiere, innerhalb dessen im Anschluss weitere Rechtsakte erlassen würden, um diese Zusammenarbeit konkret umzusetzen. Im Übrigen trage das avisierte einheitliche Patentsystem zur harmonischen Entwicklung der gesamten EU bei, indem die bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten reduziert würden.
Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH der Argumentation des Generalanwalts folgt. „Hierfür spricht aber ihre Ausgewogenheit ebenso wie die klare Unterscheidung zwischen dem Gegenstand des Verfahrens und erst zukünftigen Umsetzungsmaßnahmen“, so Adam weiter. Ganz unabhängig hiervon verbleiben die Unwägbarkeiten des Ratifizierungsprozesses in den Mitgliedstaaten, die schon das einstige Projekt „Gemeinschaftspatent“ zum Scheitern gebracht hatten. „Dennoch hat der Zug ‚Einheitspatent‘ nun so stark an Fahrt aufgenommen, dass er schwer zu stoppen sein wird“, so Adams Fazit.