Der EuGH moniert, dass den nationalen Gerichten und ihm selbst dadurch Zuständigkeiten entzogen würden, die für die Wahrung der Natur des EU-Rechts wesentlich seien. So würde das vorgeschlagene EU-Patentgericht die Autonomie der EU-Rechtsordnung beeinträchtigen, weil es als außerhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union stehendes Gericht auch EU-Recht auslegen und anwenden soll. Unabhängig von dieser Entscheidung hat der EU-Wettbewerbsrat in der vergangenen Woche allerdings für die Einführung eines einheitlichen EU-Patents votiert.