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EU-Richtlinie gibt mehr Rechtssicherheit bei Konzessionen

Die EU-Kommission hat am 20.12.11 erstmals eine eigenständige Richtlinie zur Vergabe von Konzes-sionen vorgestellt. Dadurch sollen einheitliche Regelungen für dieses bei öffentlichen Auftraggebern zunehmend beliebte Instrument geschaffen werden.

Konzessionen haben eine besondere Bedeutung im Bereich des Energiemarkts, bei der Abwasserprivatisierung, der Vermarktung von Werbeflächen oder auch im Bausektor. Sie unterscheiden sich von öffentlichen Aufträgen dadurch, dass der Konzessionär von dem öffentlichen Auftraggeber keine feste Vergütung erhält, sondern das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung des ihm eingeräumten Rechts oder das Nutzungsrecht zuzüglich eines Entgelts. Anders als öffentliche Aufträge, die uneingeschränkt dem Kartellvergaberecht unterfallen, gelten für Konzessionen besondere Bestimmungen. Bislang war nur die Vergabe von Baukonzessionen im Einzelnen normiert.

Der Richtlinienentwurf soll nun sowohl für Bau- als auch für Dienstleistungskonzessionen gelten. Ausgenommen sind lediglich solche Konzessionen, die bereits Gegenstand anderweitiger abschließender Regelungen sind. Von der Richtlinie erfasst werden sämtliche Konzessionen, die den Schwellenwert von 5 Mio. Euro überschreiten. Außerdem enthält der Entwurf Vorgaben für die Auswahl- und Zuschlagskriterien bei der Konzessionsvergabe. Ein weniger striktes Regime gilt für personenbezogene Dienstleistungen, z. B. im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich. Gerade für Auftraggeber im Gesundheitswesen wird es also darauf ankommen, wie die nationalen Gesetzgeber die Richtlinie im Einzelnen umsetzen.

„Durch den Vorschlag erhalten öffentliche Auftraggeber eindeutigere Vorgaben, wenn es darum geht, Konzessionen auszuschreiben“, erläutert Andreas Haak, Partner bei Taylor Wessing. „Dies ist zu begrüßen, denn Konzessionen werden häufig gerade dann eingesetzt, wenn Projekte besonders komplex und wirtschaftlich bedeutsam sind. Insofern dürfte der Entwurf zu mehr Rechtssicherheit führen.“ Außerdem eröffne der Entwurf Spielräume bei der Gestaltung von Ausschreibungen, z. B. bei der Wahl der Verfahrensart. Allerdings dürfte der Kosten- und Zeitaufwand in Zukunft deutlich steigen, so Haak weiter. Ob die Richtlinie wie geplant noch bis Ende des Jahres verabschiedet werden kann, bleibt abzuwarten – auch vor dem Hintergrund der Subsidiaritätsrüge, die der Bundesrat Anfang März erhoben hat.

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