Ziel ist es, den beschlossenen Sparpakt, an dem alle EU-Staaten mit Ausnahme Großbritanniens teilnehmen wollen, mit geltendem EU-Recht in Einklang zu bringen. Außerdem sollen durch die neue Rechtsgrundlage künftig Defizitsünder vom Europäischen Gerichtshof zur Respektierung nationaler Schuldenbremsen gezwungen werden können. In spätestens fünf Jahren sollen die EU-Verträge um den „Sparzwang“ erweitert sein.