EU-weites Recht auf Belehrung soll in Strafverfahren eingeführt werden
"Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben am 16.11.11 eine Einigung über einen Legislativvorschlag erzielt, durch den Verdächtigen und Beschuldigten in der Europäischen Union das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkannt werden soll.
"
Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben am 16.11.11 eine Einigung über einen Legislativvorschlag erzielt, durch den Verdächtigen und Beschuldigten in der Europäischen Union das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkannt werden soll.
„
Die erzielte Einigung sei ein wichtiger Schritt, durch den dafür gesorgt wird, dass Verdächtige in allen EU-Ländern ihr Recht auf ein faires Verfahren in Strafverfahren geltend machen können, erläutert das für Justiz zuständige Kommissionsmitglied Viviane Reding.
„