Das EU-Parlament billigte eine entsprechende Regelung am 16.1.13. Für die Bewertung von Staaten gilt zudem eine Sonderregelung, die allerdings hinter den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission zurückbleibt. Sollte es Ratingagenturen eigentlich generell verboten werden, Länder, die internationale Finanzhilfen erhalten, zu bewerten, dürfen die Agenturen künftig ihr Votum nur noch an drei zuvor festgelegten Terminen in Jahr abgeben. Dies ist zudem auch nur außerhalb der europäischen Börsenzeiten erlaubt und die betroffenen Regierungen müssen vorab informiert werden. Pläne, eine eigene europäische Ratingagentur als Gegengewicht zu gründen, wurden ebenfalls auf Eis gelegt. Erst 2016 will die Kommission dazu einen Bericht vorlegen.

In Deutschland müssen Ratingagenturen Schadensersatzklagen schon jetzt fürchten. Laut Bundesgerichtshof können US-Ratingagenturen grundsätzlich für ihre Einschätzungen vor deutschen Gerichten verklagt werden, wenn der Geschädigte deutscher Staatsbürger ist und in Deutschland wohnt.