Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 14.9.10 im Rechtsstreit von Akzo Nobel Chemicals und ihrer Tochtergesellschaft Akcros Chemicals entschieden (Az.: C-550/07 P). Er bleibt demnach bei seinem Grundsatz, dass Unternehmensanwälte explizit vom Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausgenommen sind, da es ihnen auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses an der notwendigen Unabhängigkeit zu den Unternehmen als Mandanten fehle.