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EuG entscheidet über Vertraulichkeit der Kommunikation bei Syndikusanwälten

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Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt.

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Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 14.9.10 im Rechtsstreit von Akzo Nobel Chemicals und ihrer Tochtergesellschaft Akcros Chemicals entschieden (Az.: C-550/07 P). Er bleibt demnach bei seinem Grundsatz, dass Unternehmensanwälte explizit vom Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausgenommen sind, da es ihnen auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses an der notwendigen Unabhängigkeit zu den Unternehmen als Mandanten fehle.

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