EuGH erklärt europagerichtliche Kontrolle von Kartellstrafen mit EU-Grundrechtecharta als vereinbar
"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8.12.11 entschieden, dass die nach EU-Recht vorgesehene gerichtliche Kontrolle wettbewerbsrechtlicher Zwangsmaßnahmen nicht gegen den in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verstößt. Damit hat der EuGH die gegen die KME-Gruppe und das griechische Unternehmen Chalkor verhängten Geldbußen wegen Beteiligung an einem Kartell für Kupfer-Industrie- bzw. Kupfer-Installationsrohre bestätigt (Az.: C-272/09 P, C-386/10 P, C-389/10 P).
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8.12.11 entschieden, dass die nach EU-Recht vorgesehene gerichtliche Kontrolle wettbewerbsrechtlicher Zwangsmaßnahmen nicht gegen den in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verstößt. Damit hat der EuGH die gegen die KME-Gruppe und das griechische Unternehmen Chalkor verhängten Geldbußen wegen Beteiligung an einem Kartell für Kupfer-Industrie- bzw. Kupfer-Installationsrohre bestätigt (Az.: C-272/09 P, C-386/10 P, C-389/10 P).
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2003 hatte die EU-Kommission gegen drei Unternehmen der KME-Gruppe Geldbußen in Höhe von rd. 40 Mio. Euro verhängt, ein Jahr später auch gegen Chalkor in Höhe von rd. 9 Mio. Euro. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte die Strafzahlungen, wogegen die Unternehmen klagten. Denn sie sahen das in der EU-Grundrechtecharta gewährleistete Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verletzt, da das EuG ihrer Meinung nach die Entscheidung der Kommission nicht hinreichend geprüft habe.
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