2003 hatte die EU-Kommission gegen drei Unternehmen der KME-Gruppe Geldbußen in Höhe von rd. 40 Mio. Euro verhängt, ein Jahr später auch gegen Chalkor in Höhe von rd. 9 Mio. Euro. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte die Strafzahlungen, wogegen die Unternehmen klagten. Denn sie sahen das in der EU-Grundrechtecharta gewährleistete Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verletzt, da das EuG ihrer Meinung nach die Entscheidung der Kommission nicht hinreichend geprüft habe.