EuGH – Erschöpfungsprinzip auch bei Download-Software
Das Prinzip der Erschöpfung des Verbreitungsrechts setzt Rechten der Urheber Grenzen. „Fraglich war bislang allerdings, ob dies nur dann gilt, wenn ein Urheber sein Werk, wie z. B. Software, auf einem Datenträger vermarktet oder auch dann, wenn die Verbreitung über das Internet erfolgt“, so Hauke Hansen, IT- und Urheberrechtsexperte bei FPS Rechtsanwälte & Notare. Bisher wurde nach der einhelligen deutschen Rechtsprechung zwischen gekauften Original-Datenträgern und per Download vertriebener Software unterschieden. Dieser Auffassung hat der EuGH nun widersprochen: Einmal gekaufte Computerprogramme dürfen ohne Zustimmung des Herstellers weiterverkauft werden – und zwar auch dann, wenn sie nicht auf CD-Rom oder DVD vorliegen, sondern von der Internetseite des Herstellers heruntergeladen wurden. Voraussetzung eines Weitervertriebs ist, dass der Hersteller dem Erstkäufer eine zeitlich unbeschränkte Lizenz eingeräumt hat.
Problematisch ist das Urteil jedoch für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Aus einer legalen Kopie kann schnell eine Vielzahl illegaler werden. Zudem ist einer Kopie wie einem gebrannten Datenträger nicht mehr anzusehen, ob es sich um ein „erschöpftes“ Original oder um eine Raubkopie handelt. Auch hierauf stellte der EuGH in seinem Urteil ab: So haben Urheber das Recht, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mitteln sicherzustellen, dass es zu keiner zusätzlichen Vervielfältigung kommt. „Dies würde es den Softwareherstellern ermöglichen, ihre Rechte z. B. durch personalisierte Nutzer-Accounts oder Produktaktivierungen zu schützen“, so Hansen. „Zudem könnte der Richterspruch den Trend zur Software-Miete, wie er in der Cloud im Wege des „Software as a Service“ bereits praktiziert wird, verstärken.“
Der EuGH schränkte jedoch auch ein: Eine Aufspaltung von Volumenlizenzen ist beim Weiterverkauf unter keinen Umständen zulässig. Das bedeutet, dass der Gebrauchtsoftwarehändler Käufer und Verkäufer finden muss, die exakt die gleiche Anzahl von Lizenzen verkaufen wollen bzw. benötigen.