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EuGH-Urteil – Entwarnung bei der Mitbestimmung in EU-Auslandsgesellschaften

Mitbestimmte deutsche Unternehmen sind nicht verpflichtet, Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland in die Wahlen für den Aufsichtsrat einzubeziehen. Eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde von der Unternehmenspraxis mit Erleichterung aufgenommen. „Die bisherige Besetzungspraxis mitbestimmter Aufsichtsräte verstößt nicht gegen europäisches Recht“, so Nicolas Ott, Rechtsanwalt bei Schilling, Zutt & Anschütz (SZA) in Mannheim.

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