Allgemein

EuGH verlangt neues Beschwerderecht von Bundesregierung

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Deutschland soll schnellstmöglich ein wirksames Beschwerderecht gegen überlange Gerichtsverfahren einführen. Diese Aufforderung teilte der EuGH für Menschenrechte in einem am 2.9.10 gefällten Urteil (Az.: 46344/06) der Bundesregierung mit.

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Fehlende Rechtsmittel gegen überlange Verfahren seien in Deutschland ein strukturelles Problem, hieß es darin. Deutschland habe zwar kürzlich einen Gesetzentwurf über Rechtsmittel gegen überlange Verfahren vorgelegt, doch konkret sei die Situation nicht verbessert worden.

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