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Euro-Gruppe billigt Verträge zur Gründung der Zweckgesellschaft

Die EU-Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe haben am 7.6.10 sowohl den Rahmenvertrag der Garantiegeber als auch den Gesellschaftsvertrag für die European Financial Stability Facility (EFSF) gebilligt.

Mit diesen Beschlüssen und der am gleichen Tag erfolgten Gründung der EFSF wird die politische Entscheidung vom 9.5.10 in die Tat umgesetzt. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Einsatzfähigkeit des Euro-Rettungsschirmes getan. Die Sozietät Hengeler Mueller berät unter der Federführung des Frankfurter Partners Dirk Bliesener das Bundesfinanzministerium bei diesem intergouvernementalen Finanzstabilitätsprogramm der Eurogruppe.

Ziel der EFSF ist es, über Schuldtitel, die anteilig von den Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe garantiert werden, Mittel aufzunehmen und im Zusammenwirken mit dem Internationalen Währungsfonds und unter strengen wirtschaftspolitischen Auflagen Kredite an Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten auszureichen. Die Mitgliedstaaten der Eurogruppe werden anteilige Garantien für Schuldtitel der EFSF mit einem Höchstvolumen von 440 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

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