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Europäischer Gerichtshof soll über Steuerbefreiung bei Fondsverwaltung entscheiden

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Der Europäische Gerichtshof soll darüber entscheiden, ob so genannte außenstehende Berater, die Kapitalanlagegesellschaften (KAG) beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für die von der KAG verwalteten Sondervermögen gegen Entgelt beraten, umsatzsteuerpflichtige oder – wie die KAG selbst – steuerfreie Leistungen bei der Fondsverwaltung erbringen.

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Der Bundesfinanzhof hat insoweit eine entsprechende Vorlage beschlossen (Az.: V R 51/10). Die Beantwortung der Frage ist seiner Meinung nach für die Fondsverwaltung durch KAG von großer praktischer Bedeutung. KAG würden sich bei der Portfolioanlage häufig extern beraten lassen. Für sie bestehe im Fall der Steuerpflicht der Beratungsleistung kein Recht auf Vorsteuerabzug. Die Kosten für die Fondsverwaltung würden sich also um die dann nicht abziehbare Umsatzsteuer von derzeit 19% erhöhen, erläutert der BFH.

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