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Experten plädieren für englischsprachige Kammern an Landgerichten

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Der Bundesrat macht sich für die Einrichtung von englischsprachigen Kammern für internationale Handelssachen bei den Landgerichten stark.

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Dadurch soll die Attraktivität des Justizstandortes Deutschland gestärkt und es ausländischen Vertragspartnern erschwert werden, Sprachprobleme als Argument gegen einen deutschen Gerichtsstandort anzuführen.

Die zu einer Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am 9.11.11 geladenen Experten begrüßten in der Mehrzahl die Initiative, da so u. a. die absolute Dominanz von Schiedsgerichten im internationalen Wirtschaftsrecht gebrochen werden könne. Kritische Stimmen bemängeln dagegen, dass Englisch als Gerichtssprache nur dann sinnvoll sei, wenn sie auch über den gesamten Instanzenweg gewährleistet werde.

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