So sei eine zuverlässige abschließende Bewertung derzeit noch nicht möglich, meint Dagmar Junck, Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin. Dazu müssten erst einmal einige Musterverfahren rechtskräftig abgeschlossen sein, weswegen Junck für eine vorläufige Beibehaltung der Befristung plädiert. Klaus Rotter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wertet das KapMuG generell als widersprüchlich und fordert, den Bundesgerichtshof als Kontrollinstanz zu installieren. Aus Sicht des Stuttgarter Rechtsanwalts Wolf H. von Bernuth werde das Ziel der Verfahrensbeschleunigung zudem nur vordergründig erreicht. Entscheide das Prozessgericht falsch, müssten Streitpunkte wenig effizient in diversen Einzelverfahren geklärt werden. Das koste Zeit und schließe das Risiko uneinheitlicher Entscheidungen ein.

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