Experten sehen bei KapMuG Nachbesserungsbedarf
"Ende Oktober 2012 tritt das aktuell geltende KapMuG außer Kraft, die Bundesregierung plant mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ die Entfristung des Regelwerks. Die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs war am 25.4.12 Gegenstand einer öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei zeigte sich: Im Gegensatz zur Bundesregierung sehen die geladenen Kapitalmarktrechtler durchaus noch Nachbesserungsbedarf.
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Ende Oktober 2012 tritt das aktuell geltende KapMuG außer Kraft, die Bundesregierung plant mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ die Entfristung des Regelwerks. Die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs war am 25.4.12 Gegenstand einer öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei zeigte sich: Im Gegensatz zur Bundesregierung sehen die geladenen Kapitalmarktrechtler durchaus noch Nachbesserungsbedarf.
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So sei eine zuverlässige abschließende Bewertung derzeit noch nicht möglich, meint Dagmar Junck, Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin. Dazu müssten erst einmal einige Musterverfahren rechtskräftig abgeschlossen sein, weswegen Junck für eine vorläufige Beibehaltung der Befristung plädiert. Klaus Rotter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wertet das KapMuG generell als widersprüchlich und fordert, den Bundesgerichtshof als Kontrollinstanz zu installieren. Aus Sicht des Stuttgarter Rechtsanwalts Wolf H. von Bernuth werde das Ziel der Verfahrensbeschleunigung zudem nur vordergründig erreicht. Entscheide das Prozessgericht falsch, müssten Streitpunkte wenig effizient in diversen Einzelverfahren geklärt werden. Das koste Zeit und schließe das Risiko uneinheitlicher Entscheidungen ein.
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