Expertenstreit ums Geld
"Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich in dieser Woche mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention befasst. Dieser soll an sich nur eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen sowie den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung tragen. Wirtschaft und Rechtsexperten sind sich allerdings weitgehend einig: Der deutsche Entwurf schießt deutlich über das Ziel hinaus.
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Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich in dieser Woche mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention befasst. Dieser soll an sich nur eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen sowie den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung tragen. Wirtschaft und Rechtsexperten sind sich allerdings weitgehend einig: Der deutsche Entwurf schießt deutlich über das Ziel hinaus.
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Das Gesetz weitet die Verpflichtungen auch auf den Nichtfinanzsektor aus (u. a. auf Steuerberater und Rechtsanwälte). Belasten würde es zudem vor allem Handelsunternehmen – vom kleinen Kaufhaus bis zum Drogeriemarkt. Sofern sie mehr als neun Mitarbeiter regelmäßig beschäftigen, sollen sie einen Geldwäschebeauftragten samt Stellvertreter bestellen und diese bei den Aufsichtsbehörden an- und abmelden. Das wird für kleinere Betriebe einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit entsprechenden Kosten nach sich ziehen „und dies, obwohl höchst unwahrscheinlich ist, dass sie jemals mit einem Fall von Geldwäsche konfrontiert werden“, sagt Tatjana Schroeder, Partnerin bei der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte in Frankfurt. Daneben werden umfangreiche Mitarbeiterschulungen sowie geeignete „risikoorientierte Maßnahmen zur Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten“ verlangt. Die Hürden für eine Verdachtsanzeige werden erheblich gesenkt. „Schon ein Hindeuten auf eine Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung soll ausreichen, um eine Meldepflicht zu begründen“, so die Rechtsanwältin. Bei Verstößen drohen Betriebsschließung oder Bußgelder von bis zu 100 000 Euro.
Wie umstritten die Vorschläge sind, zeigte sich auch in der jüngsten Finanzausschusssitzung. Wirtschaftsvertreter kritisierten vor allem scharf die Ernennung eines Geldwäschebeauftragten als „nicht erforderliche Überregulierung und neue Bürokratie“. Finanzaufsicht, Sicherheitsbehörden und Gewerkschaften verteidigten hingegen die Vorschläge, die nach Schätzungen rund 130 000 Betriebe treffen werden.
Immerhin enthält der Entwurf inzwischen Möglichkeiten, sich von Teilen der neuen Pflichten befreien zu lassen. „Inwieweit es gelingt, den Kreis der betroffenen Handelsunternehmen darüber hinaus auf solche Betriebe zu beschränken, die mit hochwertigen Gütern handeln, ist nicht abzusehen“, so Schroeder, „zumal dann die weitere Frage zu klären wäre, was unter ‚hochwertig’ zu verstehen ist. Wie dies alles am Ende praktisch umgesetzt werden soll, ist derzeit vollkommen offen. “
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