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Fachkräftemangel – Work-Life-Balance als Wettbewerbsvorteil

Seit dem 1.8.13 besteht nach dem Kinderförderungsgesetz für Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Da vielerorts die erforderliche Anzahl an Krippenplätzen bis zum Stichtag nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin als problematisch angesehen. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, welchen Beitrag sie leisten können, um in Zeiten eines weiter zunehmenden Fachkräftemangels wertvolle Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen zu binden und zugleich einen Wettbewerbsvorsprung im Kampf um neue qualifizierte Mitarbeiter zu erlangen.

„Die familienfreundliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen wird zunehmend zum Kernelement einer langfristig erfolgsversprechenden und wettbewerbsfähigen Personalpolitik“, so Cornelia Marquardt, Partnerin bei Norton Rose Fulbright. „Arbeitgebern steht dabei eine Vielzahl von Instrumentarien zur Verfügung, um ihren Mitarbeitern ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Erwerbs- und Privatleben zu ermöglichen.“ Das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle, wie die Einführung gleitender Arbeitszeit oder das in der Praxis weit verbreitete Führen eines Arbeitszeitkontos, bietet innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nur eine Möglichkeit, die Flexibilität der Mitarbeiter zu fördern. Auch die Einrichtung von Jobsharing-Positionen, bei der sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen, stellt ein auf den ersten Blick zwar noch eher seltenes, tatsächlich aber zunehmend an Beliebtheit gewinnendes Arbeitsmodell dar, das durch die steigende Motivation und Produktivität der Mitarbeiter auch für das Unternehmen von Vorteil ist.

Einen weiteren Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der Work-Life-Balance im Unternehmensalltag stellt – gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um fehlende öffentliche Krippenplätze – die Einrichtung eines betriebseigenen Kindergartens in großen oder die Übernahme von Kinderbetreuungskosten in kleineren Unternehmen dar. Werden Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht, sind diese lohnsteuerbegünstigt und damit eine sinnvolle Option zur Vergütungsgestaltung.

Da die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf heutzutage für viele Arbeitnehmer an erster Stelle steht und die Gehaltshöhe nicht mehr ausschlaggebendes Kriterium für oder gegen eine Position ist, sollten Unternehmen versuchen, die individuellen Lebenssituationen der Beschäftigten verstärkt zu berücksichtigen und in die Personalplanung und -entwicklung sowie die Arbeitsorganisation einfließen zu lassen. „Durch eine lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung kann die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber für die vorhandenen Mitarbeiter aber auch für Außenstehende gesteigert werden und der Kampf um die Fachkräfte und die Mobilisierung vorhandener Potenziale, wie das der hochqualifizierten Mütter, deutlich unterstützt werden“, so Marquardt.

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