Fachpersonal aus Kroatien ist nur schwer konkurrenzfähig
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Im Frühjahr 2015 entscheidet die Bundesregierung über eine mögliche Lockerung der Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und Unternehmen aus Kroatien. Seit Juli 2013 gilt für das EU-Land eine zweijährige Übergangsbestimmung in der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie eine Beschränkung von Arbeitnehmerentsendungen beispielsweise in der Baubranche. Nach dem EU-Beitrittsvertrag kann Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Bürger und Betriebe wie bei vorangegangenen Beitritten nach dem „2+3+2-Modell"" stufenweise einführen. Wie die Kroatische Wirtschaftsvereinigung Deutschland (KWVD) aus Politikerkreisen erfahren hat, plane Bundeskanzlerin Angela Merkel gemäß diesem Stufenmodell eine Verlängerung der Übergangsregelungen um weitere drei Jahre.
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