Allgemein

Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

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Der Fall des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Karlheinz Schreiber muss neu verhandelt werden.

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Das hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil von 6.9.11 entschieden und den Fall an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen (Az.: 1 StR 633/10). Hintergrund war eine vom Angeklagten vorgebrachte Verfahrensrüge sowie eine von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Sachrüge. Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

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