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FPS Rechtsanwälte gewinnt für Microsoft im Lizenzstreit

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FPS Rechtsanwälte & Notare hat den US-Softwarekonzern Microsoft in einem Verfahren um den Vertrieb einzelner Echtheitszertifikate vom dem Landgericht Frankfurt erfolgreich vertreten. Als Prozessbevollmächtigte war Caroline Gaul (Gewerblicher Rechtsschutz/IT, Frankfurt) tätig. Es handelt sich dabei um eines der ersten Urteile nach der jüngsten Entscheidung des EuGH zum Weitervertrieb so genannter gebrauchter Software.

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Unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils entschieden die Frankfurter Richter, dass bloße Microsoft-Echtheitszertifikate nicht als Lizenzen verkauft werden dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im konkreten Fall hatte ein Händler im Internet einzelne Microsoft-Echtheitszertifikate des Betriebssystems „Microsoft Windows XP Professional“ als Lizenzen angeboten. Dabei berief er sich darauf, dass es sich um „nicht-körperliche Programmkopien“ handele, für die sich Microsoft nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen könne. FPS-Prozessbevollmächtigte Gaul argumentierte dagegen, dass der Vertrieb einzelner Echtheitszertifikate als Lizenzen das urheberrechtliche Gestattungsrecht von Microsoft verletze, da nur der Rechteinhaber anderen die Vervielfältigung des Programms gestatten dürfe. Bei Echtheitszertifikaten handele es sich um Kennzeichnungsmittel im Sinne des Markengesetzes, die nicht einzeln angeboten werden, da sie auch zur Kennzeichnung illegaler Kopien eingesetzt werden könnten.

Das Landgericht Frankfurt folgte dieser Argumentation und entschied, dass es sich bei den Echtheitszertifikaten um bloße Mittel zur Fälschungssicherung handelte. Das EuGH-Urteil fände schon deshalb keine Anwendung, weil mit dem Verkauf einzelner Zertifikate die Software weder in körperlicher noch unkörperlicher Form vertrieben werde. Der Internethändler wurde zur Unterlassung und Auskunftserteilung verurteilt und ist zudem schadensersatzpflichtig (Az.: 2-03 O 27/12).

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