Um den Wechsel einzuleiten, stellt Funkwerk zunächst einen Antrag auf Zulassung der Aktien zum regulierten Markt der Börse München, danach zum Marktsegment m:access. Sobald die Funkwerk-Aktien am regulierten Markt der Börse München zugelassen sind, wird das Unternehmen bei der Börse Frankfurt einen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt stellen.

Die Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds begleitet Funkwerk bei diesem Segmentswechsel, tätig ist erneut ein Team unter Federführung von Counsel Oliver Maaß (Corporate, München). Bereits seit einigen Jahren berät Maaß das Unternehmen, zuletzt bei der Verschmelzung der Hörmann-Funkwerk Kölleda GmbH (FWK) auf Funkwerk im vergangenen Jahr.