Diese Konzessionsabgaben fließen auch in den Endkundenpreis ein. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass die Stadtwerke regelmäßig nicht die Abgabe für Sondervertragskunden ansetzen – neue Gaslieferanten sind i. d. R. keine Grundversorger und können ihre Kunden daher nur über Sonderverträge beliefern –, sondern die deutlich höhere Abgabe für Tarifkunden. Dieses Verhalten sei missbräuchlich und daher als kartellrechtswidrig einzustufen, so der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt.

Die Wettbewerbsbehörde hatte die Untersuchung vor dem Hintergrund eines Musterverfahrens gegen die GAG Ahrensburg eingeleitet, das im November 2011 vom OLG Düsseldorf bestätigt wurde. Die Rechtsbeschwerde der GAG Ahrensburg gegen die gerichtliche Entscheidung liegt derzeit beim Bundesgerichtshof.