Bewirtung

Gastro – Aller Neustart ist schwer

Wochenlang haben Gastronomen darauf gewartet, jetzt sind in vielen Bundesländern Lockerungen für das Gastgewerbe erfolgt. Doch der absolute Run lässt zu Beginn des Neustarts in den Restaurants und Cafés noch auf sich warten. Verständlich, macht es der föderale Weg den Bürgern dabei auch nicht leicht. Was, wo, wann öffnet und erlaubt ist, darüber besteht nach wie vor bei vielen Unwissenheit.

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© CC0 Public Domaine

Zum Wochenende ließen nun Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen wie Nachbar Österreich, das nach 59 Tagen Corona-Shutdown die Lokaltüren wieder öffnete, die Bewirtungsverbote fallen. Damit kann das Gastgewerbe in zehn Bundesländern den Neustart proben (Rest soll zwischen 18. und 25.5. folgen) – mit strengen Abstands- und Hygieneauflagen, die in den Ländern unterschiedlich ausgelegt sind. Häufig gilt ein Abstand zum Nachbarstuhl von 1,5 Metern. In Hessen schreiben die Behörden jedoch fünf Quadratmeter pro Gast im Lokal vor. Die Wiedereröffnung wird für die Betreiber so auch zum Rechenspiel, ob sich der Schritt unterm Strich lohnt oder die Personalkosten die mageren Umsätze durch weniger erlaubte Gäste letztlich übersteigen.

Damit deckt das Gastgewerbe schonungslos die Kehrseite des eingeleiteten „Tourismus light“ auf. Denn einzig „dürfen“ ist in der aktuellen Lage kein Garant fürs geschäftliche Überleben. Auch wenn der Gastverband Dehoga die Öffnungsperspektiven für Restaurants und Hotels ausdrücklich begrüßt, beharrt Verbandschef Guido Zöllick weiter auf einem Rettungsfonds für schnelle Finanzhilfen. Zu fragil sind die Rahmenbedingungen. In Wien, wo Kanzler Sebastian Kurz kräftig Werbung für den Tourismus in der Alpenrepublik macht, hat Petrus etwa das Gastro-Debüt mit Regen vermiest, was zeigt, wie sehr der Erfolg der Gastronomen jetzt auch vom Wetter abhängt. Müssen sie den Außenbereich schließen, reduziert sich die begrenzte Gästezahl, was das Rechenspiel noch weiter verkompliziert. Wie die Hotellerie sich schlägt, wird sich erst zeigen. Bisher sind nur in Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen touristische Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen wieder erlaubt, in NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nur in Ferienwohnungen.

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