Allgemein

GEMA-Tarifreform – Hengeler Mueller berät Musikveranstalter

Im März 2012 gab die Verwertungsgesellschaft der Musikurheber GEMA ihre so genannte Tarifreform bekannt, was zu heftigen öffentlichen Protesten führte. Von der Tarifreform betroffen sind sämtliche Veranstaltungen in Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben, Kleinkunstbühnen, Zirkusbetrieben sowie Stadt- und Straßenfeste.

08. Januar 2013

Am 20.12.12 einigten sich die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) auf einen neuen Gesamtvertrag für das Jahr 2013. Hengeler Mueller hat in diesem Zusammenhang mit einem Team um die Partner Albrecht Conrad, Wolfgang Spoerr (beide Urheberrecht, Berlin) sowie Christoph Stadler (Kartellrecht, Düsseldorf) den BVMV beraten.

Bestandteil der Einigung ist eine Aussetzung der Tarifreform bis 2014, um den Ausgang des gegenwärtig bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts geführten Verfahrens abzuwarten, sowie eine einmalige Erhöhung der Vergütung und der Wegfall des beim Einsatz von Laptops erhobenen Vervielfältigungszuschlags. Außerdem regelt der Vertrag andere Formen der öffentlichen Musikwiedergabe, z. B. Hintergrundmusik in Gaststätten oder im Einzelhandel.

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