Gescheiterte Markenstreits
"Die Firma Steiff hat keinen Anspruch auf einen europaweiten Schutz ihrer Marke „mit Knopf im Ohr“. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Der Marke fehle es an Unterscheidungskraft, weil die Verbraucher allein an einem Knopf im Ohr mit Stofffähnchen nicht erkennen könnten, dass es sich um ein Stofftier von Steiff und nicht das eines anderen Herstellers handele, argumentierten die Richter.
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Die Firma Steiff hat keinen Anspruch auf einen europaweiten Schutz ihrer Marke „mit Knopf im Ohr“. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Der Marke fehle es an Unterscheidungskraft, weil die Verbraucher allein an einem Knopf im Ohr mit Stofffähnchen nicht erkennen könnten, dass es sich um ein Stofftier von Steiff und nicht das eines anderen Herstellers handele, argumentierten die Richter.
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Knöpfe und kleine Schilder seien „übliche Gestaltungselemente“ für Stofftiere (Az.: T-433/12 u. T-434/12). PF&P Rechtsanwälte waren mit Steiff vor Gericht gezogen. Den Streit um ein anderes Stofffähnchen, das rote an der Gesäßtasche von Levi‘s-Jeans, prüft derzeit der Europäische Gerichtshof: Der Jeanshersteller Levi Strauss hatte zwar das Fähnchen ebenso wie den Schriftzug „Levi‘s“ jeweils schützen lassen, nicht aber die Kombination aus beiden Merkmalen, wie sie an der Seitennaht der Gesäßtasche zu sehen ist. Das Unternehmen Levi Strauss hat vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Textilhersteller geklagt, der ebenfalls rote Stofffähnchen als Zeichen verwendet hat.
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