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Gesetzentwurf – Bundestag will Berufsgeheimnisträger besser schützen

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Der Bundestag will mit einem am 12.11.10 verabschiedeten Gesetzentwurf den Schutz der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant verbessern.

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Im Jahr 2007 hatte die damalige Regierung die Telekommunikationsüberwachung überarbeitet und beim Schutz für Berufsgeheimnisträger eine Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger Anwaltstätigkeit eingeführt. Während für Strafverteidiger ein absoluter Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen galt, wurden Anwälte nur nach einer Prüfung im Einzelfall vor staatlicher Ausforschung geschützt. Rechtsanwälte und ihre Mandanten konnten sich ihres Schutzes grundsätzlich nicht mehr sicher sein, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Nun sei die freie und ungehinderte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant wieder hergestellt.

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