Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts auf den Weg gebracht
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen haben am 16.2.11 ihren gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts auf den Weg gebracht. Laut Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle sollen dadurch noch bestehende Regelungslücken im Bereich des sog. grauen Kapitalmarkts geschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht neben verschärften Prospektvorgaben und der Einführung von Beipackzetteln für Graumarktprodukte die Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor. Diese müssen künftig einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
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