Mit dem Gesetz sollen die Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt optimiert werden, was einen einmaligen Aufwand von rund einer halben Million Euro mit sich bringen soll. Um diese Kosten zu kompensieren, soll im Gegenzug die Recherchegebühr von derzeit 50 auf 300 Euro pro Recherche angehoben werden. Abgesehen davon sollen auf die Wirtschaft aber keine weiteren Belastungen zukommen; so würden weder Informationspflichten eingeführt noch erweitert. Von dem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung Einsparungen von rund 450 000 Euro pro Jahr.