Mit Beschluss vom 25. Januar 2012 stellte die Kommission u. a. fest, dass die staatliche Finanzierung der Ruhegehälter eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle. Deutschland hat gegen diesen Beschluss beim EuG Klage erhoben und u. a. geltend gemacht, die Kommission habe die staatliche Kofinanzierung der Ruhegehälter der von der Deutschen Post übernommenen Beamten zu Unrecht als staatliche Beihilfe eingestuft. Das Urteil ist der Argumentation von Gleiss Lutz und der Bundesregierung gefolgt. Der Fall wurde betreut von Ulrich Soltész (EU-Beihilferecht, Brüssel).