Allgemein

Gleiss Lutz für Bundesrepublik Deutschland tätig

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 14. Juli 2016 der Klage Deutschlands gegen die im Januar 2012 durch die EU-Kommission erlassene Rückforderungsentscheidung betreffend Beihilfen an die Deutsche Post AG - diese wurden im Bereich 500 Mio. bis 1 Mrd. Euro beziffert - stattgegeben. Durch die heutige Entscheidung des EuG wurde der Beschluss der Kommission zur so genannten „Pensionssubvention“ in vollem Umfang für nichtig erklärt.

Mit Beschluss vom 25. Januar 2012 stellte die Kommission u. a. fest, dass die staatliche Finanzierung der Ruhegehälter eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle. Deutschland hat gegen diesen Beschluss beim EuG Klage erhoben und u. a. geltend gemacht, die Kommission habe die staatliche Kofinanzierung der Ruhegehälter der von der Deutschen Post übernommenen Beamten zu Unrecht als staatliche Beihilfe eingestuft. Das Urteil ist der Argumentation von Gleiss Lutz und der Bundesregierung gefolgt. Der Fall wurde betreut von Ulrich Soltész (EU-Beihilferecht, Brüssel).

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