Gleiss Lutz streitet vor Gericht für HeidelbergCement
Gleiss Lutz hat die HeidelbergCement AG auch im zweiten Versuch einer Schadensersatzklage der auf Sammelklagen spezialisierten belgischen Aktiengesellschaft Cartel Damage Claims (CDC) erfolgreich vertreten.
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Nachdem die CDC vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Düsseldorf bereits mit dem ersten Versuch unterlegen war, von den Zementherstellern Schadenersatz wegen Kartellverstößen zu erlangen, hat das Landgericht Mannheim nun auch die zweite Klage der CDC abgewiesen. Die CDC hatte Forderungen von angeblichen Geschädigten des Zement-Kartells aufgekauft und einen dreistelligen Millionenbetrag geltend gemacht. Das Landgericht Mannheim hat sich in seinem Urteil der von Gleiss Lutz für HeidelbergCement vorgebrachten Auffassung angeschlossen, wonach die Hemmungsvorschrift des § 33 Abs. 5 GWB wegen des klaren und eindeutigen Wortlauts der Vorschrift sowie auf Grund der systematischen Stellung auf sog. Altfälle nicht zur Anwendung kommen kann. Damit waren die von der CDC geltend gemachten Ansprüche unabhängig von sonstigen Einwänden verjährt.
Das Gleiss Lutz-Team wurde federführend geleitet von den Partnern Ulrich Denzel (Kartellrecht, Stuttgart) und Andrea Leufgen (Litigation, Frankfurt). Ihnen zur Seite stand zudem Counsel Carsten Klöppner (Kartellrecht, Stuttgart).
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