Allgemein

Grenzüberschreitend gültiges EU-Patent

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Nachdem eine gemeinsame Lösung aller EU-Staaten nicht möglich war, will Deutschland die Schaffung eines grenz-überschreitend gültigen EU-Patents im Kreis einer kleineren Staatengruppe voranbringen.

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Die das Bundesjustizministerium am 10.12.10 bekannt gab, ist bei der EU-Kommission die Möglichkeit einer so genannten verstärkten Zusammenarbeit bereits beantragt worden, so dass Deutschland mit zehn weiteren Ländern, darunter auch Großbritannien und Frankreich, ab Beginn des Jahres 2011 gesondert über das EU-Patent und dessen Sprachenregime abschließend verhandeln wird.

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