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„Grüne kritisieren „Gesetzgebungs-Outsourcing“““

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Dürfen Anwaltskanzleien einen Gesetzesentwurf erarbeiten, wenn sie gleichzeitig auch Akteure vertreten, die eventuell später von diesem Gesetz betroffen sind? Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen meint ‚nein‘ und hat am 2.4.12 eine Kleine Anfrage (BT-Drs.: 17/9026) an die Bundesregierung gestellt.

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Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung weiterhin plant, komplette Gesetzesentwürfe von Anwaltskanzleien erstellen zu lassen bzw. diese an der Erstellung zu beteiligen. Gleichzeitig verlangt die Fraktion Aufklärung über entstandene Kosten durch Beratungsleistungen der Jahre 2008 bis 2011. Hintergrund ist der so genannte Linklaters-Fall. Die Kanzlei hatte 2009 das Bundeswirtschaftsministerium bei der Erstellung eines Gesetzesentwurfs zur Rettung der Hypo Real Estate begleitet. Die Grünen kritisieren, dass solch ein „Gesetzgebungs-Outsourcing““ zwar juristisch nicht verboten, hierbei jedoch nicht ausgeschlossen sei, dass auch Einzelinteressen in die Gesetzgebung einfließen. Das schade der Akzeptanz politischer Entscheidungen in der Bevölkerung und verringere die Legitimation staatlichen Handels, so die Grünen.

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