So müsse die DFL u. a. verschiedene Pakete anbieten, um sicherzustellen, dass die Rechtevergabe transparent und diskriminierungsfrei verläuft und einer Vielzahl von Interessenten zugänglich gemacht wird. Grundsätzlich bewertet das Bundeskartellamt die Zentralvermarktung der Medienrechte zwar als wettbewerbsbeschränkend, sieht jedoch auch die Vorteile. So werde stets über die Liga als Ganzes berichtet und die Entscheidung über Art und Umfang der Berichterstattung liege nicht bei jedem einzelnen Verein. Das sei am Ende auch im Sinne der Verbraucher, begründete der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, die Entscheidung.