Haftungsvergütungen sind nicht umsatzsteuerfrei
"Haftungsvergütungen, die geschlossene Fonds an ihre Gesellschafter zahlen, sind nicht umsatzsteuerfrei.
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Haftungsvergütungen, die geschlossene Fonds an ihre Gesellschafter zahlen, sind nicht umsatzsteuerfrei.
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Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3.3.11 hervor. Nach der am 4.5.11 veröffentlichten Entscheidung ist die Haftung des geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Komplementärs nur Teil einer einheitlichen Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst. Diese Leistung sei insgesamt umsatzsteuerpflichtig, sodass auch für den auf die Haftung entfallenden Vergütungsanteil keine Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden könne (Az.: V R 24/10).
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