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Hengeler Mueller bei Verhandlung an der Seite von E.ON

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E.ON hat gemeinsam mit den drei anderen großen Energieversorgungsunternehmen RWE, Vattenfall und EnBW sowie den Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke in Deutschland im Zusammenhang mit der geplanten Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke einen Vertrag mit der Bundesregierung ausgehandelt.

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Danach zahlen die Kernkraftwerksbetreiber Förderbeiträge aus den Erträgen, die sie durch die verlängerten Laufzeiten der Kernkraftwerke erzielen werden. In den Jahren 2011 bis 2016 leisten sie Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 1,4 Mrd. Euro, ab 2017 sodann 9 Euro pro erzeugte MWh. Die Zahlungen fließen in einen Förderfonds, den die Bundesregierung durch Gesetz parallel zur Laufzeitverlängerung einrichtet, um Vorhaben auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu fördern.
Beim Abschluss des Vertrags hat die Sozietät Hengeler Mueller den E.ON-Vorstand zu aktienrechtlichen Fragen sowie bei der Umsetzung des Förderfondsvertrags im Konzern und im Verhältnis zu Dritten beraten. Eingebunden waren die Partner Matthias Blaum (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf) und Hans-Jörg Ziegenhain (Gesellschaftsrecht, München).

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