Hengeler Mueller berät Fresenius bei Rechtsformwechsel
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Damit verbunden ist auch die nun wirksame Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien. Sämtliche stimmrechtslose Fresenius-Vorzugsaktien wurden im Rahmen des Formwechsels obligatorisch im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien getauscht. Die Transaktion war die erste Umwandlung einer börsennotierten SE in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien.
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