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Hengeler Mueller vertritt Hugo Boss erfolgreich vor BGH

Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision von Aktionären gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurückgewiesen.

Die klagenden Aktionäre hatten sich gegen die im Mai 2008 auf der Hugo Boss-Hauptversammlung gefassten Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung des Aufsichtsrats sowie gegen den festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 gewendet. Damit ist das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig. Beide Vorinstanzen hatten die Klagen abgewiesen. Hengeler Mueller hat Hugo Boss in allen Instanzen beraten. Tätig waren die Frankfurter Partner Markus Meier und Joachim Rosengarten.

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