Hessisches Finanzgericht hält Gebührenregelung für sog. verbindliche Auskünfte für verfassungsgemäß
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Dies geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Hessischen Finanzgerichts hervor. Die entsprechende gesetzliche Regelung in § 89 Abs. 3 bis 5 AO ist demnach nicht verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und gegen das Übermaßverbot liege nicht vor (Az.: 4 K 3139/09).
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