Hessisches Finanzgericht hält Gebührenregelung für sog. verbindliche Auskünfte für verfassungsgemäß
"Ein Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten ist auch dann gebührenpflichtig, wenn das Finanzamt den Antrag aus formalen Gründen ablehnt.
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Ein Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten ist auch dann gebührenpflichtig, wenn das Finanzamt den Antrag aus formalen Gründen ablehnt.
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Dies geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Hessischen Finanzgerichts hervor. Die entsprechende gesetzliche Regelung in § 89 Abs. 3 bis 5 AO ist demnach nicht verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und gegen das Übermaßverbot liege nicht vor (Az.: 4 K 3139/09).
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