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Hessisches Finanzgericht hält Gebührenregelung für sog. verbindliche Auskünfte für verfassungsgemäß

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Ein Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten ist auch dann gebührenpflichtig, wenn das Finanzamt den Antrag aus formalen Gründen ablehnt.

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Dies geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Hessischen Finanzgerichts hervor. Die entsprechende gesetzliche Regelung in § 89 Abs. 3 bis 5 AO ist demnach nicht verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und gegen das Übermaßverbot liege nicht vor (Az.: 4 K 3139/09).

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