Heuking spannt Schutzschirm für sozialen Dienstleister
Als vorläufiger Sachwalter ist Peter-Alexander Borchardt (Reimer Rechtsanwälte) bestellt, Eigenverwalter und Generalbevollmächtigter ist Stefan Denkhaus (BRL Boege Rohde Luebbehuesen). In spätestens drei Monaten muss die gemeinnützige Gesellschaft einen Insolvenzplan vorlegen. Während dieser Zeit steht die Einrichtung unter Eigenverwaltung.
Das Hamburger Berufsförderungswerk wurde 1962 mit dem Ziel gegründet, gesundheitlich beeinträchtigten Erwachsenen neue Perspektiven für Arbeit und Beruf zu eröffnen. Durch Aus- und Weiterbildung sowie Information und Beratung sollen arbeitssuchende Personen (wieder) in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das Berufsförderungswerk beschäftigt rund 300 Mitarbeiter, deren Gehaltszahlungen auch im Schutzschirmverfahren gesichert sind. Kostenträger und gleichzeitig Gläubiger der Einrichtung sind u. a. die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Bundesagentur für Arbeit.